07.02.2022 News

pro et con setzt Stufe 3 des Online­zu­gangs­ge­set­zes für das Fachver­fah­ren ZEBRA des ITZBund um

Aufgrund des neuen Online­zu­gangs­ge­set­zes (OZG), welches am 14. August 2017 erlas­sen wurde, sind Bund und Länder dazu verpflich­tet, bis 2022 ihre Verwal­tungs­leis­tun­gen auch elektro­nisch über Verwal­tungs­por­tale zugäng­lich zu machen.

In Zusam­men­ar­beit mit ITZBund (dem IT-Diens­t­­leis­­ter des Bundes) setzte pro et con die dritte Stufe des Online­zu­gangs­ge­set­zes für das Fachver­fah­ren ZEBRA (Zentra­li­sie­rung des Brennens unter Abfin­dung) erfolg­reich um. Ziel war dabei, den Benut­zern eine einheit­li­che und moderne digitale Schnitt­stelle zu bieten.

pro et con erwei­terte das Fachver­fah­ren ZEBRA zur Kopplung an das Verwal­tungs­por­tal. Hierzu wurden zusätz­lich Daten­fel­der einge­führt, die an den betref­fen­den Stellen im Fachver­fah­ren verar­bei­tet werden. Zudem wurde das alte Druck­ver­fah­ren durch ein neues, flexi­bles, Template-basier­­tes Druck­ver­fah­ren zur Beschei­der­stel­lung abgelöst.

Somit können Anwen­der (Brenner und Stoff­be­sit­zer) nun über das Bürger- und Geschäfts­kun­den­por­tal ihre Abfin­dungs­an­mel­dun­gen online stellen und auf posta­li­sche Anträge verzichten.

Weitere Infor­ma­tio­nen können der Presse­mit­tei­lung des ITZBund entnom­men werden.