07.02.2022 News
pro et con setzt Stufe 3 des Onlinezugangsgesetzes für das Fachverfahren ZEBRA des ITZBund um
Aufgrund des neuen Onlinezugangsgesetzes (OZG), welches am 14. August 2017 erlassen wurde, sind Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale zugänglich zu machen.
In Zusammenarbeit mit ITZBund (dem IT-Dienstleister des Bundes) setzte pro et con die dritte Stufe des Onlinezugangsgesetzes für das Fachverfahren ZEBRA (Zentralisierung des Brennens unter Abfindung) erfolgreich um. Ziel war dabei, den Benutzern eine einheitliche und moderne digitale Schnittstelle zu bieten.
pro et con erweiterte das Fachverfahren ZEBRA zur Kopplung an das Verwaltungsportal. Hierzu wurden zusätzlich Datenfelder eingeführt, die an den betreffenden Stellen im Fachverfahren verarbeitet werden. Zudem wurde das alte Druckverfahren durch ein neues, flexibles, Template-basiertes Druckverfahren zur Bescheiderstellung abgelöst.
Somit können Anwender (Brenner und Stoffbesitzer) nun über das Bürger- und Geschäftskundenportal ihre Abfindungsanmeldungen online stellen und auf postalische Anträge verzichten.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung des ITZBund entnommen werden.