19.06.2023 News
pro et con erhält Auftrag für Realisierung des Onlinezugangsgesetzes für die Fachverfahren ZEBRA und BIBER des ITZBund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14. August 2017 verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale zugänglich zu machen.
In Zusammenarbeit mit dem ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund), dem zentralen IT-Dienstleister des Bundes, wird pro et con die vierte Stufe des Onlinezugangsgesetzes für die Fachverfahren ZEBRA (Zentralisierung des Brennens unter Abfindung) und BIBER (Berechnung der Bier- und Branntweinsteuer) realisieren. Ziel ist die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen einschließlich des automatisierten Abrufs von bereits vorliegenden Registernachweisen der Nutzerinnen und Nutzer.
pro et con hat bereits 2022 erfolgreich Stufe 3 realisiert, indem es das Fachverfahren ZEBRA zur Kopplung an das Verwaltungsportal erweiterte (nähere Informationen siehe Pressemitteilung des ITZBund und in unseren News). Seit diesem Zeitpunkt können Abfindungsanmeldungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal ohne postalische Anträge online gestellt werden.
Die interne Verarbeitung blieb jedoch zunächst weitestgehend unverändert und ist damit noch mit einem erheblichen manuellen Aufwand verbunden. Dies soll sich nun in der vierten Ausbaustufe (OZG4) ändern. Dann werden Daten aus dem Portal automatisiert in die Fachverfahren übernommen und verarbeitet.