Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist der zentrale IT-Dienstleister für die deutsche Bundesverwaltung. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hat für ganz Deutschland große Bedeutung. Das ITZBund hat den politischen Auftrag der Bundesregierung, die Verwaltung mit moderner IT zu unterstützen und bereit für die digitale Zukunft zu machen.
In Zusammenarbeit mit dem ITZBund erhält pro et con nach erfolgreicher Realisierung der Stufe 3 den Auftrag für Stufe 4 des Onlinezugangsgesetzes für die Fachverfahren ZEBRA (Zentralisierung des Brennens unter Abfindung) und BIBER (Berechnung der Bier- und Branntweinsteuer).
Wegbereitend für diese Zusammenarbeit war die von pro et con erfolgreich realisierte BS2000-Migration bei ITZBund.
Anforderung: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14. August 2017 verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Ziel ist die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen einschließlich des automatisierten Abrufs von bereits vorliegenden Registernachweisen der Nutzerinnen und Nutzer.
Realisierung: pro et con hat bereits 2022 erfolgreich Stufe 3 realisiert, indem es das Fachverfahren ZEBRA zur Kopplung an das Verwaltungsportal erweiterte (nähere Informationen siehe Pressemitteilung des ITZBund und in unseren News). Seit diesem Zeitpunkt können Abfindungsanmeldungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal ohne postalische Anträge online gestellt werden. Die interne Verarbeitung blieb jedoch zunächst weitestgehend unverändert und ist damit noch mit einem erheblichen manuellen Aufwand verbunden. Dies soll sich nun in der vierten Ausbaustufe (OZG4) ändern.
Ergebnis: Nach Fertigstellung können Daten aus dem Bürger- und Geschäftskundenportal automatisiert übernommen und verarbeitet werden. Das OZG-Projekt zählt zu den größten Digitalisierungsprojekten des Bundes.